Übersichtlicher, einfacher, attraktiver sowohl für Bauherren als auch Modernisierer: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat der Gesetzgeber ab 2021 die Weichen neu gestellt. Zum 1. Juli 2021 treten die Richtlinien für Neubauten in Kraft. Wir erklären die Details.
BEG: Einfacher und übersichtlicher
Durch die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA konnten selbst Fachleute nicht immer en detail durchblicken. Die neue BEG soll für mehr Einfachheit sorgen. Auf diese Weise soll die Förderung dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und den Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken. Der Gesetzgeber will mit der BEG den Zugang zu Fördermitteln vereinfachen und die Antragsverfahren erleichtern. Darüber hinaus sollen zusätzliche Anreize geschaffen werden, um ambitioniertere Maßnahmen umzusetzen. Wenn es um energieeffiziente Gebäudehüllen geht, spielen Ziegel und Klinker naturgemäß eine maßgebliche Rolle – am besten aus unserer besonders nachhaltigen Produktfamilie GREENER.
Förderprogramme werden gebündelt
Mit der BEG werden vier bestehende Förderprogramme, zu denen wiederum zehn Teilprogramme zählen, zusammengefasst. Ab 1. Juli 2021 ist das neue Förderkonzept vollständig umgesetzt und setzt sich dann aus drei Teilprogrammen zusammen:
- BEG EM: Förderung von Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden
- BEG WG: Förderung von Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden
- BEG NWG: Förderung von Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden
Zuschuss- und Kreditvarianten frei wählbar
Die drei Programme stehen jeweils in einer Zuschussvariante und einer Kreditvariante zur Verfügung – Investoren und Gebäudeeigentümer haben dabei die freie Wahl. Gleichzeitig wird es damit leichter, die Förderung zu beantragen. In Zukunft stellt man nur noch einen einzigen Antrag. Darin enthalten sind auch die Fachplanung und Baubegleitung.
Wichtig für Neubauprojekte: Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ist bei der KfW ab dem 1. Juli 2021 für alle Neubauten zu beantragen. Sie gilt
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Attraktive Förderung für effiziente Neubauten
Die Fördersumme bei Neubauten hängt davon ab, welchen energetischen Standard der Investor plant. Ein Beispiel: Im Wohnbereich ist beim Effizienzhaus 40 Plus ein Tilgungszuschuss von maximal 37.500 Euro (25 % von maximal 150.000 Euro förderfähigen Kosten) pro Wohneinheit drin. Bei Nichtwohngebäuden orientiert sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten an der Nettogrundfläche des Gebäudes: 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt maximal 30 Mio. Euro. Darauf gibt es etwa bei Effizienzgebäuden 30 einen (Tilgungs-)zuschuss von 20 Prozent, bei Effizienzgebäuden 55 von 15 Prozent.
Darüber hinaus sind Förderungen für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung möglich. Alternativ zum Tilgungszuschuss sind zinsgünstige Förderdarlehen möglich. Für kommunale Gebietskörperschaften sowie Gemeinde- und Zweckverbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapitalmarktentwicklung. Für alle übrigen Antragsteller hängt der Zinssatz von Ihrer Bonität ab.
Zukunftsweisend und klimafreundlich bauen
Angesichts der attraktiven Fördermöglichkeiten lohnt es sich also in Zukunft noch mehr, in energieeffiziente Gebäude zu investieren. Ziegel als eines der nachhaltigsten Baumaterialien überhaupt trägt wesentlich zu langlebigen, robusten und ästhetisch ansprechenden Gebäudehüllen bei.
Sie wollen mehr zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfahren? Sie finden die offizielle Veröffentlichung im Bundesanzeiger als PDF-Datei zum Download
Alle Fragen rund ums Bauen und Modernisieren mit Ziegeln beantworten Ihnen die Fachberater von Randers Tegl.